V. Übereinkommen der II. Haager Friedens · V. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz
§ 10 V. Übereinkommen der II. Haager Friedens
Artikel 10.
Die Tatsache, daß eine neutrale Macht eine Verletzung ihrer Neutralität selbst mit Gewalt zurückweist, kann nicht als eine feindliche Handlung angesehen werden.