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Staatsvertrag von St. Germain · Staatsvertrag von St. Germain

§ 59 Staatsvertrag von St. Germain

Artikel 59.

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Österreich verzichtet für sein Teil zugunsten Rumäniens auf alle Rechte und Ansprüche auf den diesseits der Grenzen Rumäniens, wie sie später noch durch die alliierten und assoziierten Hauptmächte werden festgesetzt werden, gelegenen Teil des ehemaligen Herzogtums Bukowina.