B-VG · Bundes-Verfassungsgesetz
§ 84 B-VG
B. Ordentliche Gerichtsbarkeit
Die Militärgerichtsbarkeit ist - außer für Kriegszeiten - aufgehoben.
B-VG · Bundes-Verfassungsgesetz
B. Ordentliche Gerichtsbarkeit
Die Militärgerichtsbarkeit ist - außer für Kriegszeiten - aufgehoben.