Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österrei · Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Norwegen
§ 28 Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österrei
Das schiedsgerichtliche Verfahren.
Die Parteien schließen einen Schiedsvertrag, in dem sie den Streitgegenstand und das Verfahren festlegen.