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Internationales Abkommen zur Unterdrücku · Internationales Abkommen zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen

§ 6 Internationales Abkommen zur Unterdrücku

В силаОфициален текст

Das vorliegende Abkommen wird ratifiziert. Mit Wirkung vom 1. Jänner 1948 an werden die Ratifikationsurkunden dem Generalsekretär der Vereinten Nationen übermittelt, der ihren Empfang allen Mitgliedern der Vereinten Nationen und den Nichtmitgliedstaaten, denen er eine Abschrift des Abkommens übermittelt hat, anzeigt.

История на изменения
  • In Kraft seit 1950-04-24