Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

Geschäftsordnung des Verfassungsgerichts · Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes

§ 41 Geschäftsordnung des Verfassungsgerichts

XI. Erkenntnisse und Beschlüsse. römisch elf. Erkenntnisse und Beschlüsse.

В силаОфициален текст

Beschlüsse, die ohne vorausgegangene Verhandlung gefaßt worden sind, sind den Parteien schriftlich zuzustellen.