Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

Sechstes Rückstellungsgesetz · Sechstes Rückstellungsgesetz

§ 17 Sechstes Rückstellungsgesetz

VII. Verfahren. römisch sieben. Verfahren.

В силаОфициален текст

(1) Die Rückstellungskommission kann auf Antrag oder von Amts wegen in jedem Stadium des Verfahrens ein rechtskundiges Mitglied des Patentamtes als Beisitzer ohne Stimmrecht zuziehen.

(2) Diese Beisitzer werden durch den Präsidenten des Patentamtes bestellt.