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Geo. · Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz

§ 433 Geo.Nicht in das Hc-Register (Anm.: jetzt: ADV-N) gehörige Sachen Nicht in das Hc-Register Anmerkung, jetzt: ADV-N) gehörige Sachen

5. Kapitel Bürgerliche Rechtshilfesachen

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Ersuchen um die Vornahme bücherlicher Eintragungen gehören beim Grundbuchsgericht nur zum Tagebuch, Ersuchen um Exekutionsvollzug gehören beim Exekutionsgerichte nur in das E-Register (Anm.: jetzt: ADV-E) Ersuchen um Zustellung sind bloß dann in das Rechtshilferegister einzutragen, wenn auch noch eine andere Amtshandlung notwendig ist, zum Beispiel wenn das Bundesministerium für Justiz um Übersetzung zu ersuchen ist; sonst sind sie je nach dem Wege, der für die Zustellung zu wählen ist, allenfalls in das Zustellbuch für Zustellungen durch Gerichtsbedienstete oder in das Zustellbuch für Auslandstücke einzutragen.

История на изменения
  • In Kraft seit 2014-01-01