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Geo. · Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz

§ 495 Geo.a) Aktenmäßige Überwachung

Überwachung der Vollziehung der Unterbringung in einem Arbeitshaus

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Die Vollziehung der Unterbringung in einem Arbeitshaus und im Falle einer Unterbrechung der Unterbringung nach § 6 Abs. 2 des Arbeitshausgesetzes die weitere Vollziehung sind durch Kalender oder Fristenvormerk zu überwachen. Unter Umständen genügt die Überwachung auf die im § 528 Abs. 3 angegebene Art.

История на изменения
  • In Kraft seit 2014-01-01