§ 36 Wiederherstellung eines unabhängigen und
Geltung der Annexe
Artikel 36.
Die Bestimmungen der Annexe haben als integrierende Bestandteile dieses Vertrages Geltung und Wirksamkeit.
Geltung der Annexe
Artikel 36.
Die Bestimmungen der Annexe haben als integrierende Bestandteile dieses Vertrages Geltung und Wirksamkeit.