UN-Charta · Satzung der Vereinten Nationen
§ 29 UN-Charta
Artikel 29.
Der Sicherheitsrat kann die zur Ausübung seiner Funktionen für nötig erachteten Hilfsorgane schaffen.
UN-Charta · Satzung der Vereinten Nationen
Artikel 29.
Der Sicherheitsrat kann die zur Ausübung seiner Funktionen für nötig erachteten Hilfsorgane schaffen.