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Konvention über die Verhütung und Bestra · Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes

§ 7 Konvention über die Verhütung und Bestra

Artikel VII Artikel römisch sieben

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Völkermord und die sonstigen in Artikel III angeführten Handlungen werden bei der Auslieferung nicht als politische Straftaten angesehen.

Die Vertragschließenden Parteien verpflichten sich, in derartigen Fällen die Auslieferung gemäß ihren geltenden Gesetzen und Verträgen zu bewilligen.