§ 12 Protokoll über Rechtsfähigkeit, Privileg
ARTIKEL 12
Der Rat der Assoziation bestimmt die Kategorien von Angestellten, auf die Artikel 13 Anwendung findet, und setzt alle dem vorliegenden Protokoll angehörenden Staaten von seinem Beschluß in Kenntnis. Die Namen der in diese Kategorie aufgenommenen Angestellten sind periodisch allen diesen Staaten bekanntzugeben.