Übereinkommen über die politischen Recht · Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau
§ 1 Übereinkommen über die politischen Recht
ARTIKEL I ARTIKEL römisch eins
Verfassungsbestimmung
Frauen haben unter Gleichberechtigung mit den Männern ohne jede Diskriminierung das Stimmrecht bei allen Wahlen.