Änderung der Staatsgrenze Österreich – S · Änderung der Staatsgrenze Österreich – Schweiz
§ 8 Änderung der Staatsgrenze Österreich – S
Der Verlauf der Staatsgrenze ist im Abschnitt Alter Rhein Brugger Horn-Bodensee durch die Anlagen
22
(Grenzbeschreibung),
23
(Koordinatenverzeichnis der Grenzpunkte) und
24
(Detailplan im Maßstab 1 : 5 000)
ohne Rücksicht auf spätere Veränderungen des Alten Rheines bestimmt.