Übereinkommen über die Hohe See · Übereinkommen über die Hohe See
§ 1 Übereinkommen über die Hohe See
Artikel 1
Unter „Hohe See“ sind alle Teile des Meeres zu verstehen, die nicht zum Küstenmeer oder zu den inneren Gewässern eines Staates gehören.
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Artikel 1
Unter „Hohe See“ sind alle Teile des Meeres zu verstehen, die nicht zum Küstenmeer oder zu den inneren Gewässern eines Staates gehören.