Verteilungsgesetz Polen · Verteilungsgesetz Polen
§ 3 Verteilungsgesetz Polen
ABSCHNITT I ABSCHNITT römisch eins
Maßnahmen im Sinne des § 2 sind
1. polnische Rechtsvorschriften über die Nationalisierung;
2. polnische Rechtsvorschriften über die Reform in der Agrar- und Forstwirtschaft;
3. andere polnische Rechtsvorschriften;
4. Entscheidungen oder Beschlüsse polnischer Organe, welche die Entziehung von Eigentumsrechten sowie anderen österreichischen Rechten und Interessen zur Folge hatten.