Änderung der Staatsgrenze mit Jugoslawie · Änderung der Staatsgrenze mit Jugoslawien
§ 6 Änderung der Staatsgrenze mit Jugoslawie
Spätere Veränderungen des Verlaufes des Ägydibaches haben auf den im § 5 festgelegten Verlauf der Staatsgrenze keinen Einfluß.