Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien (B · Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien (Bund – Wien)
§ 0 Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien (B
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien, an welchen der Bund und das Land Wien interessiert sind
StF: BGBl. Nr. 18/1980
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß der nachstehenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird verfassungsmäßig genehmigt.
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und das Land Wien, vertreten durch den Landeshauptmann, im folgenden Vertragsparteien genannt, sind übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. III mit Ablauf des 19. Dezember 1979 in Kraft.