§ 42 MedienGAnklageberechtigung
Fünfter Abschnitt Strafrechtliche Bestimmungen
Wird gegen ein periodisches Medium eine gerichtlich strafbare Handlung gegen die Ehre gerichtet, ohne daß erkennbar ist, auf welche Person der Angriff abzielt, so ist der Herausgeber berechtigt, Anklage einzubringen.
История на изменения
- In Kraft seit 2021-01-01