§ 11 Übereinkommen über das Verbot oder die B
Authentische Texte
Die Urschrift dieses Übereinkommens mit den dazugehörigen Protokollen, deren arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Text gleichermaßen authentisch ist, wird beim Verwahrer hinterlegt; dieser übermittelt allen Staaten beglaubigte Abschriften.