Übereinkommen über Spezialmissionen · Übereinkommen über Spezialmissionen
§ 26 Übereinkommen über SpezialmissionenUnverletzlichkeit der Archive und der Schriftstücke
Artikel 26
Die Archive und die Schriftstücke der Spezialmission sind jederzeit unverletzlich, wo immer sie sich befinden. Soweit nötig, sollen sie mit sichtbaren äußerlichen Kennzeichen versehen sein.