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Übereinkommen über Spezialmissionen · Übereinkommen über Spezialmissionen

§ 26 Übereinkommen über SpezialmissionenUnverletzlichkeit der Archive und der Schriftstücke

Artikel 26

В силаОфициален текст

Die Archive und die Schriftstücke der Spezialmission sind jederzeit unverletzlich, wo immer sie sich befinden. Soweit nötig, sollen sie mit sichtbaren äußerlichen Kennzeichen versehen sein.