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Berufliche Bildung von Zeitsoldaten (Bun · Berufliche Bildung von Zeitsoldaten (Bund – Salzburg)

§ 9 Berufliche Bildung von Zeitsoldaten (Bun

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(1) Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.

(2) Jede Vertragspartei kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen. Die Kündigung wird drei Monate nach ihrem Einlangen beim Vertragspartner wirksam.