ParlMG · Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz
§ 10 ParlMGRückforderung von zu Unrecht empfangenen Leistungen
Vom Mitglied des Nationalrates zu Unrecht in Anspruch genommene Vergütungen sind von den Ansprüchen des Mitgliedes des Nationalrats nach dem Bezügegesetz einzubehalten.