§ 1 Errichtung und Erhaltung eines NationalpGegenstand der Vereinbarung
Artikel I Artikel römisch eins
Gegenstand der Vereinbarung ist die Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks im Bereich der Donau-Auen in und östlich von Wien unter Wahrung der Funktion der Donau als internationale Wasserstraße und der Sicherung der Grundwasservorkommen für die Trinkwasserversorgung.