Amtssitz - Vereinten Nationen in Wien (U · Amtssitz - Vereinten Nationen in Wien (UNO)
§ 31 Amtssitz - Vereinten Nationen in Wien (U
Abschnitt 31
Ständige Vertretungen, die bei den Vereinten Nationen beglaubigt sind, genießen die gleichen Privilegien und Immunitäten, wie sie diplomatischen Vertretungsbehörden in der Republik Österreich eingeräumt werden.