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Privilegien und Immunitäten des Europara · Privilegien und Immunitäten des Europarates (Zusatzabkommen)

§ 15 Privilegien und Immunitäten des Europara

Artikel 15

В силаОфициален текст

Unbeschadet der durch dieses Abkommen gewährten Privilegien und Immunitäten sind alle Personen, die in den Genuß dieser Privilegien und Immunitäten kommen, verpflichtet, die Gesetze und Vorschriften der Republik Österreich einzuhalten.