AZHG · Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz
§ 6 AZHGKlimazuschlag
1. Abschnitt Anspruch auf Auslandszulage
Der Klimazuschlag beträgt bei einem Einsatz überwiegend in einem Wüstengebiet oder Steppengebiet oder Gebiet mit tropischem Regenwaldklima 2 Werteinheiten.