ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 1063 ABGB
Der Kaufpreis muß
Wird die Sache dem Käufer von dem Verkäufer ohne das Kaufgeld zu erhalten, übergeben; so ist die Sache auf Borg verkauft, und das Eigenthum derselben geht gleich auf den Käufer über.
История на изменения
- In Kraft seit 2007-01-01