ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 140 ABGB
a) Allgemeines
Die nach diesem Gesetzbuch begründete Abstammung und deren Änderung sowie die Feststellung der Nichtabstammung wirken gegenüber jedermann.
История на изменения
- In Kraft seit 2013-02-01