ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 446 ABGBForm und Vorsichten der Einverleibungen.
Folge der Erwerbung:
Auf was Art und mit welchen Vorsichten überhaupt bey Einverleibung dinglicher Rechte vorzugehen sey, ist in den über die Einrichtung der Landtafeln und Grundbücher bestehenden besondern Anordnungen enthalten.