ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 478 ABGBArten der persönlichen Dienstbarkeiten.
Gewöhnlichere Arten:
Die persönlichen Servituten sind: der nöthige Gebrauch einer Sache; die Fruchtnießung; und die Wohnung.
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Gewöhnlichere Arten:
Die persönlichen Servituten sind: der nöthige Gebrauch einer Sache; die Fruchtnießung; und die Wohnung.