ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 480 ABGBErwerbung des Rechtes der Dienstbarkeit. Titel zur Erwerbung.
Gewöhnlichere Arten:
Der Titel zu einer Servitut ist auf einem Vertrage; auf einer letzten Willenserklärung; auf einem bey der Theilung gemeinschaftlicher Grundstücke erfolgten Rechtsspruche; oder endlich, auf Verjährung gegründet.