ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 762 ABGBBedingungen und Belastungen
I. Allgemeines römisch eins. Allgemeines
Haften einer Zuwendung oder Schenkung im Sinn der §§ 780 und 781 Bedingungen oder Belastungen an, die der Verwertung des zugewendeten Vermögens entgegenstehen, so hindert dies nicht deren Eignung zur Pflichtteilsdeckung; ein dadurch fehlender oder verminderter Nutzen ist aber bei der Bewertung der Zuwendung oder Schenkung zu berücksichtigen.
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- In Kraft seit 2017-01-01