ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 771 ABGBEnterbung aus guter Absicht
II. Ausschluss von der Pflichtteilsberechtigung römisch zwei. Ausschluss von der Pflichtteilsberechtigung
Wenn auf Grund der Verschuldung oder des verschwenderischen Lebensstils eines Pflichtteilsberechtigten die Gefahr besteht, dass der ihm gebührende Pflichtteil ganz oder größtenteils seinen Kindern entgehen wird, kann ihm der Pflichtteil zugunsten seiner Kinder entzogen werden.
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- In Kraft seit 2017-01-01