ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 774 ABGBBeweislast
II. Ausschluss von der Pflichtteilsberechtigung römisch zwei. Ausschluss von der Pflichtteilsberechtigung
(1) Das Vorliegen eines Enterbungsgrundes muss der Pflichtteilsschuldner beweisen.
(2) Bei Vorliegen eines Enterbungsgrundes wird vermutet, dass dieser für die ausdrückliche oder stillschweigende Enterbung ursächlich war.
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- In Kraft seit 2017-01-01