Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

§ 940 ABGBBelohnende Schenkung.

Achtzehntes Hauptstück. Von Schenkungen.

В силаОфициален текст

Es verändert die Wesenheit der Schenkung nicht, wenn sie aus Erkenntlichkeit; oder in Rücksicht auf die Verdienste des Beschenkten; oder als eine besondere Belohnung desselben gemacht worden ist; nur darf er vorher kein Klagerecht darauf gehabt haben.