§ 366 EOKostenvorschuss
Dritter Abschnitt Exekution zur Erwirkung von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen
Der Vollzug der Haft ist nicht vom Erlag eines Kostenvorschusses abhängig zu machen.
История на изменения
- In Kraft seit 2021-07-01
Dritter Abschnitt Exekution zur Erwirkung von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen
Der Vollzug der Haft ist nicht vom Erlag eines Kostenvorschusses abhängig zu machen.