§ 101 GmbHGErhöhung des Stammkapitals
Dritter Abschnitt Verschmelzung
Erhöht die übernehmende Gesellschaft zur Durchführung der Verschmelzung das Stammkapital, so entfällt die Übernahmserklärung; § 52 Abs. 2 bis 5 und § 53 Abs. 2 Z 1 sind nicht anwendbar.
История на изменения
- In Kraft seit 1996-07-01