§ 62 IO
Vorbehalt für den Sanierungsplan
Durch die Bestimmungen der §§ 59 bis 61 werden die rechtlichen Folgen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Sanierungsplan nicht berührt.
История на изменения
- In Kraft seit 2021-07-27
Vorbehalt für den Sanierungsplan
Durch die Bestimmungen der §§ 59 bis 61 werden die rechtlichen Folgen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Sanierungsplan nicht berührt.