EGEO · Einführungsgesetz zur Exekutionsordnung
§ 25 EGEOArtikel XXV. Artikel römisch 25 .
Die Exekution auf Anteile an dem Vermögen einer zum Bergbaubetriebe gegründeten Gewerkschaft (Kuxe) ist nach den Vorschriften über die Exekution auf körperliche bewegliche Sachen durchzuführen.