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Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Liec · Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Liechtenstein)

§ 10 Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Liec

Artikel 10

В силаОфициален текст

Soweit in diesem Vertrage nichts anderes bestimmt wird, richten sich die Bewilligung und das Vollstreckungsverfahren nach dem Rechte des Staates, in dem die Vollstreckung durchzuführen ist; das gilt insbesondere für die Vollstreckung zur Hereinbringung künftig fällig werdender Unterhaltsansprüche.