Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

HPÜ 1954 · Haager Prozeßübereinkommen 1954

§ 5 HPÜ 1954

Artikel 5

В силаОфициален текст

Der Nachweis der Zustellung erfolgt entweder durch ein datiertes und beglaubigtes Empfangsbekenntnis des Empfängers oder durch eine von der Behörde des ersuchten Staates ausgestellte Bestätigung, aus der die Tatsache, die Form und die Zeit der Zustellung hervorzugehen hat.

Das Empfangsbekenntnis oder die Bestätigung ist auf eine der beiden Ausfertigungen des zuzustellenden Schriftstückes zu setzen oder daran zu heften.