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Anerkennung und Vollstreckung von Unterh · Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Belgien)

§ 9 Anerkennung und Vollstreckung von Unterh

Artikel 9

В силаОфициален текст

(1) Das vorliegende Abkommen ist zu ratifizieren. Der Austausch der Ratifikationsurkunden hat so bald wie möglich in Brüssel stattzufinden.

(2) Das Abkommen tritt am sechzigsten Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.