§ 13a StVGJustizwache
Zweiter Unterabschnitt Vollzugsbehörden, Aufsicht und innere Revision
Die Justizwache ist als Wachkörper den Vollzugsbehörden beigegeben.
Zweiter Unterabschnitt Vollzugsbehörden, Aufsicht und innere Revision
Die Justizwache ist als Wachkörper den Vollzugsbehörden beigegeben.