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Internationale Klassifikation von Waren · Internationale Klassifikation von Waren (Stockholmer Fassung)

§ 11 Internationale Klassifikation von Waren

[Revision]

В силаОфициален текст

(1) Dieses Abkommen soll Revisionen unterzogen werden, um wünschenswerte Verbesserungen einzuführen.

(2) Jede Revision soll Gegenstand einer Konferenz sein, die zwischen den Delegierten der Mitgliedländer des besonderen Verbandes stattfindet.