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PatV-EG · Patentverträge-Einführungsgesetz

§ 13 PatV-EGErgänzende Recherche des Österreichischen Patentamtes

Patentanmeldungen und Patente auf Grund des EPÜ

В силаОфициален текст

(1) Jedermann kann beim Österreichischen Patentamt den Antrag auf Durchführung einer ergänzenden Recherche zu einer veröffentlichten europäischen Patentanmeldung oder zu einem europäischen Patent stellen. Die Recherche hat sich auf jene österreichischen Patentschriften zu erstrecken, die im Prüfstoff des Europäischen Patentamtes nicht enthalten sind, und hat vom Österreichischen Patentamt erteilte Patente zu ermitteln, die gegenüber der europäischen Patentanmeldung oder dem europäischen Patent einen älteren Anmeldetag aufweisen.

(2) Im Patentregister ist die Durchführung einer ergänzenden Recherche anzumerken. Jedermann kann in den Recherchenbericht Einsicht nehmen.

(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 149/2004 )

История на изменения
  • In Kraft seit 2005-07-01