EPÜ · Europäisches Patentübereinkommen - Anerkennungsprotokoll
§ 7 EPÜ
Artikel 7
Die Gerichte der Vertragsstaaten, die mit Klagen nach Artikel 1 befaßt werden, prüfen ihre Zuständigkeit nach den Artikeln 2 bis 6 von Amts wegen.
EPÜ · Europäisches Patentübereinkommen - Anerkennungsprotokoll
Artikel 7
Die Gerichte der Vertragsstaaten, die mit Klagen nach Artikel 1 befaßt werden, prüfen ihre Zuständigkeit nach den Artikeln 2 bis 6 von Amts wegen.