Unterbringung von Häftlingen (Liechtenst · Unterbringung von Häftlingen (Liechtenstein)
§ 2 Unterbringung von Häftlingen (Liechtenst
Artikel 2
Rechtshilfe nach Artikel 1 wird nur geleistet, wenn dem Ersuchen eine Handlung zugrunde liegt, die nach dem Recht beider Vertragsstaaten gerichtlich strafbar ist.