Errichtung einer zweiten Notarstelle in · Errichtung einer zweiten Notarstelle in der Stadt Schwaz
§ 0 Errichtung einer zweiten Notarstelle in
Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 31. Juli 1987 betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in der Stadt Schwaz
StF: BGBl. Nr. 392/1987
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
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- Errichtung einer zweiten Notarstelle in чл. 9